Eingewöhnung

Die Eingewöhnungsphase stellt einen der wichtigsten Leben- und Entwicklungsschritt im leben jedes Kindes. Jede Eingewöhnung ist individuell wie das Kind selbst und erfordert individuelle Fürsorge und individuelle Zeitspanne. Die Bedürfnisse der Kinder stellen die absolute Priorität dar. Viele Kinder brauchen die Obsorgeberechtigten nur für einige Tage, andere benötigen mehr Zeit.

Die 4 Phasen der Eingewöhnung:

Der/die Obsorgeberechtigte kommt mit dem Kind zusammen in den Kindergarten, beide bleiben ca. 1 Stunde im Gruppenraum. In den ersten Tagen erfolgen keine Trennungsversuche

Der Elternteil kommt mit dem Kind in die Gruppe. Hat das Kind eine Beziehung zum Betreuungspersonal aufgebaut, fängt das Kind zu spielen., fühlt sich wohl, scheint es an Spielzeug interessiert zu sein o.a., verabschiedet sich der/ die Obsorgeberechtigte vom Kind und verlässt den Raum, bleibt jedoch in der Nähe. Maximale Trennungszeit 30 Minuten.

Die Zeiträume ohne Eltern in der gruppe verlängern sich, jedoch bleiben die Eltern immer noch in der Nähe.

Das Elternteil hält sich nicht mehr im Kindergarten auf, ist jedoch telefonisch erreichbar, um den nötigen Rückhalt in Bedarf bieten zu können.

Die Eingewöhnung ist frühestens dann beendet, wenn das Kind eine stabile Beziehung zum Gruppenpersonal aufgebaut hat, bzw. sich trösten lässt.